10,4 Mio Bußgeld wegen unrechtmäßiger Videoüberwachung

10,4 Millionen Euro Bußgeld für die notebooksbilliger.de AG:

Unrechtmäßige Videoüberwachung

 

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) Niedersachsen hat eine Geldbuße über 10,4 Millionen Euro gegenüber der notebooksbilliger.de AG ausgesprochen. Das Unternehmen hatte über mindestens zwei Jahre seine Beschäftigten per Video überwacht, ohne dass dafür eine Rechtsgrundlage vorlag. Die unzulässigen Kameras erfassten unter anderem Arbeitsplätze, Verkaufsräume, Lager und Aufenthaltsbereiche.

 

Das Unternehmen hatte sich darauf berufen, dass es Ziel der installierten Videokameras gewesen sei, Straftaten zu verhindern und aufzuklären sowie den Warenfluss in den Lagern nachzuverfolgen. Zur Verhinderung von Diebstählen muss eine Firma aber zunächst mildere Mittel prüfen (z. B. stichprobenartige Taschenkontrollen beim Verlassen der Betriebsstätte). Eine Videoüberwachung zur Aufdeckung von Straftaten ist zudem nur rechtmäßig, wenn sich ein begründeter Verdacht gegen konkrete Personen richtet. Ist dies der Fall, kann es zulässig sein, diese zeitlich begrenzt mit Kameras zu überwachen. Bei notebooksbilliger.de war die Videoüberwachung aber weder auf einen bestimmten Zeitraum noch auf konkrete Beschäftigte beschränkt. Hinzu kam, dass die Aufzeichnungen in vielen Fällen 60 Tage gespeichert wurden und damit deutlich länger als erforderlich.

 

https://lfd.niedersachsen.de/startseite/infothek/presseinformationen/lfd-niedersachsen-verhangt-bussgeld-uber-10-4-millionen-euro-gegen-notebooksbilliger-de-196019.html

 

Videoüberwachung

Jede Videoüberwachung greift in das Grundrecht der betroffenen Personen ein, selbst über die Preisgabe und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten zu bestimmen. Darüber hinaus berührt sie auch das Grundrecht am eigenen Bild. Sie ist deshalb nur zulässig, wenn sie durch eine gesetzliche Regelung erlaubt ist und die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden.

Fragen und Antworten zur Videoüberwachung finden Sie hier.

Die Leitlinie 3/2019 des Europäischen Datenschutzausschusses zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Videogeräte finden Sie hier.

Sicherheitsrisiko durch IP-Kameras

Hohes Sicherheitsrisiko durch IP/Netzwerk-Kameras

Fehlende Verschlüsselung bei alten  IP-Kameras

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz schreibt in seiner Broschüre „Videoüberwachung des Gewerbebetriebs“ unter der Rubrik

 

Speicherung und Datensicherheit

Die Verwendung veralteter netzwerktauglicher Kameras, die dem aktuellen Stand der IT-Sicherheit nicht mehr genügen und keine Sicherheitsupdates mehr erhalten, verstößt ebenfalls gegen die Datenschutz-Grundverordnung (Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 32 DSGVO)

https://www.datenschutz.rlp.de/de/themenfelder-themen/videoueberwachung/videoueberwachung-des-gewerbebetriebs/

Fehlende Verschlüsselung bei alten  IP-Kameras

Ist dies der Todesstoß für die IP- Video-Überwachung?

Alle Video-Kameras, so auch die IP-Kameras sind spätestens nach einem Jahr völlig veraltet. Sicherheitsupdates gibt es dann in aller Regel  nicht mehr, weil die Kamera- Hersteller weltweit 3-4x jährlich einen Modellwechsel machen. Die Technik entwickelt sich immer schneller weiter und die Videosysteme werden immer intelligenter. Somit muss die Datenübertragung immer wieder aufwändig verschlüsselt werden und wenn es keine Updates mehr gibt, dann muss die IP-Kamera nach 2-3 Jahren ausgewechselt werden oder aber die Kameras können gehacked werden, siehe: www.insecam.org

 

In Zukunft müssen die  Betreiber von Netzwerk-Videoüberwachung  damit rechnen, dass immense Folgekosten auf sie zukommen. Das ist ähnlich wie jetzt bei Windows 7, für das es ab 2020 keine Sicherheits-Updates mehr gibt und die ganze Welt muss jetzt zwangsläufig auf Windows 10 umsteigen, weil die Gefahr gehacked zu werden immer größer wird.

Siehe auch:

Warum Netzwerk-Kameras bei Videoüberwachung oftmals die falsche Wahl sind

https://video-systeme.blogspot.com/2019/02/warum-netzwerk-kameras-bei.html

 

 

Kostenlose Dateschutzanalyse Ihrer Videoüberwachung

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Jeder Gewerbebetrieb, mit einer  Videoüberwachung,die nicht datenschutzkonform ist, riskiert bereits seit dem Jahr 2004 Bußgelder. Mit der neuen europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) die uns die Brüsseler Bürokraten beschert haben, wurden die Bußgelder gewaltig erhöht.

LfD Hamburg: „Früher war ein Verstoß gegen Datenschutzauflagen ein Kavaliersdelikt. Das ist künftig anders.“ Aus 1.000 EUR für eine unzulässige Kamera in einer Kneipe werden jetzt 67.000 EUR

 

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Datenschutz-Hotline: 0170 – 81 81 807

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Das Problem – Der Datenschutz DSGVO + BDSG

Bußgeld – Abmahnung – Imageverlust Alles noch weit weg – Denken Sie das?

Die Autowaschkette Mr.Wash mußte 54.000€ Bußgeld wegen unerlaubten Videokameras bezahlen und 10.000€, weil sie für die Videoüberwachung keinen Datenschutzbeauftragten bestellt hatten.

Wollen Sie in der Presse genauso wegen eines Datenschutzverstoßes angeprangert werden?  Denken Sie nur an den LIDL-Video-Skandal.

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  1. Muster: Hinweisschild
  2. Muster: Sanktionsschild
  3. Muster: Informationsaushang gem. Art 13
  4. Muster: Zweck und Begründung der Videoüberwachung
  5. Muster: Datenschutzdokumentation
  6. Muster: Einverständniserklärung Mitarbeiter/Widerrufshinweis
  7. Muster: Bestellung externer Datenschutzbeauftragten
  8. Muster: Geheimhaltevereinbarung Mitarbeiter

Preis 280 €

Sind IP-Kameras DSGVO geeignet ?

Großer jährlicher Wartungsaufwand bei IP-Kameras

Die wesentlich größeren Kosten nach den Gerätekosten, kommen nach der Installation der IP-Kameras: Firmware-Updates installieren, Netzwerke segmentieren, Firewall-Regeln anpassen, VPN-Tunnel einrichten…..

 

Immer wird kann man bei diversen Herstellern oder Errichtern lesen, dass die IP-Videoüberwachung das Tollste und Modernste in der Video-Überwachungstechnik sei.
Aber geradezu das Gegenteil ist der Fall.

Es ist  immer deutlicher geworden, dass der technische Aufwand, den IP-Kameras  nach der Installation verursachen, enorm groß ist. Nicht nur, dass IP-Kameras in der Regel wesentlich teurer sind als die ganz moderneren HDVCI-Kameras und zudem noch häufig wegen Netzwerkausfall gar nicht funktionieren oder zumindest keine Echtzeit-Videoübertragung machen. (Beispiel: Leutenbachtunnel  B14, wegen ständigem Ausfall der Videokameras im Tunnel muss die Geschwindigkeit im Tunnel  fast jeden Monat für ein paar Tage auf Tempo 80 km/h reduziert werden)

Die wesentlich größeren Kosten nach den Gerätekosten, kommen nach der Installation der IP-Kameras: Firmware-Updates installieren, Netzwerke segmentieren, Firewall-Regeln anpassen, VPN-Tunnel einrichten, für all dies benötigen selbst qualifizierte IT-Techniker viel Zeit. Und viel Zeit kostet  viel Geld. Wie notwendig diese Maßnahmen nicht zuletzt wegen der DSGVO aber sind, zeigen riesige Botnets wie Mirai oder Persirai, in denen zehntausende mit Malware infizierte Kameras zusammengeschlossen sind und regelmäßig für DDoS-Angriffe missbraucht werden.

Persirai-Botnet: Hacker nutzen IP-Kameras für DDoS-Angriffe | ZDNet.de

https://www.zdnet.de/88295785/persirai-botnet-hacker-nutzen-ip-kameras-fuer-ddos-angriffe/

11.05.2017 – Trend Micro hat ein neues IoTBotnetz namens Persirai entdeckt. Es besteht ausschließlich aus IP-Kameras. Insgesamt sind mehr als 1000 …

Persirai: Mehr als 100.000 IP-Kameras für neues IoT-Botnetz …

https://www.golem.de/…/persirai-mehr-als-100-000-ip-kameras-fuer-neues-iot-botnetz

IP-Kameras können problemlos gehacked werden

IP-Kamera nach 98 Sekunden mit Malware infiziert. Fachleute befürchten eine Netzwerkapokalypse, sobald ein unsicheres IoT-Gerät im Heimnetzwerk angeschlossen wird. Der Sicherheitsforscher Rob Graham hat es ausprobiert und sich innerhalb von 98 Sekunden die erste Infektion abgeholt. Mit einer IP-Kamera  und einem Raspberry Pi als Rekorder machte er einen Test und schloss die Geräte  an sein Heimnetzwerk an. Bis zu ersten Infektion dauerte es seinen Angaben zufolge genau 98 Sekunden. Da fragt man sich schon, weshalb muss es immer eine  IP-Kamera sein?

Ein HDVCI-Kamera macht ebenfalls 2,4 oder 8 Megapixel oder 4K,  ist aber absolut sicher gegen jeden Hacker. Da muss nichts verschlüsselt werden, das Koaxkabel ist von Haus aus sicher und die Kamera ist  immun gegen Hacker sicher

 

21.11.2016

Mirai-IoT-Botnet: IP-Kamera nach 98 Sekunden mit Malware infiziert …

https://www.golem.de/…/mirai-iot-botnet-ip-kamera-nach-98-sekunden-mit-malware-i

Viele IP- Überwachungskameras haben Sicherheitslücken.

Eine russische Internetseite zeigt alle verfügbaren Kameras an.

http://www.insecam.org/en/byrating/?page=1

 

Hacked Cameras Deutschland

http://www.insecam.org/en/bycountry/DE/?page=1

Wie einfach es ist WLAN-Kameras zu hacken.

Sendung: hr-fernsehen, „service. trends“, 08.11.2017 18:50 Uhr

https://www.hr-fernsehen.de/sendungen-a-z/service-trends/sendungen/w-lan-kameras-hacken-,w-lan-kameras-100.html

 

Übrigens, auch wenn dies immer wieder selbst im Jahre 2018 noch geschrieben wird. Analoge Videokameras gibt es seit der Einführung der CCD-Kamera im Jahre 1995 nicht mehr.

Was es gibt, das ist die analoge Übertragung des Videosignales über das berühmte Koaxkabel RG59 und damit können Full-HD Bilder über 300m übertragen werden.

Es gibt sogar POC (Power over Coax)

Steigen Sie jetzt um auf HDVCI-Video

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HDVCI-Full-HD Video (1080p) zum Preis einer normalen Videoanlage – aber 6 x bessere Auflösung.

Nie wieder teures CAT-Kabel verlegen.

  • Kein neues Kabel verlegen
  • Vorhandene Koaxkabel verwenden
  • Moderner als IP-Videotechnik
  • Motorisierte Zoom-Objektive mit Autofocus
  • Kabelstrecken bis 300m

Alle Bilder immer in Echtzeit und das in Full-HD  (2MP, 4MP oder 8MP)

Die Verkabelung ist viel einfacher als bei IP-Netzwerk-Kameras, weil keine Switches benötigt werden und das Netzwerk nicht belastet wird. 

Zudem können sie sich die ständige Verschlüsselung ersparen, damit Sie vor Hackern sicher sind.

 

 

 

Video-by-Web ist besser als IP

 

 

HDVCI-Video

Jetzt umsteigen auf die Videotechnik der Zukunft

High Definition Video Composite Interface (HDVCI) aus dem Hause Videotronic ist analoge Videoüberwachung in Full-HD-Auflösung mit allen Vorteilen der IP-Technik, nur einfacher und schneller zu installieren.

Mit HDVCI können Sie alle Videobilder in „Realtime“ über normales RG 59 Koax-Kabel übertragen.

HDVCI-Videotronic -Vorteile

  • Schnelle Installation, 4 Signale über ein Koaxkabel
  • Lange Kabelstrecken bis 300m
  • Kameras mit Autofocus u. motorisiertem Zoom
  • Full-HD Bildqualität bis 4 Megapixel
  • Einfacher Internet-Anschluss (P2P, Quick.DDNS, DYN.DNS)
  • Günstige Preise  + Datenschutzinformationen

 

Kameras tauschen –  Rekorder tauschen  – fertig ist Video by Web = Koax-Full-HD

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Die wichtigsten Vorteile im Überblick:

  • Moderner und billiger als IP/Netzwerkkameras
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  • Motorisierte Zoom-Objektive mit Autofocus
  • Übertragung von Video, Audio und Steuersignale in einem Kabel

Videoüberwachung für Tankstellen

Tankstellenüberwachung 

– Tanksäulen

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Und ganz wichtig für Sie, Datenschutz ist bei Videotronic immer inklusive. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie ein Ladengeschäft haben, denn die Datenschutzvorschriften bei „öffentlich zugänglichen Räumen“ sind besonders streng.

 

Errichter haften bei Videoüberwachung

Wenn sich ein Installateur oder Planer vor der Installation einer Videoüberwachungs-Anlage nicht davon überzeugt, dass der Paragraph 4 des neuen Bundesdatenschutzgesetzes tatsächlich greift und dies auch in seinen Planungsunterlagen belegen kann, dann macht er sich ab 25. 5. 2018 strafbar und haftet zudem auch für eine nicht datenschutzkonforme Planung und Installation.

http://dsgvo.news/das-neue-bdsg

Als Planer  oder Installateur haben Sie Hinweispflichten. Werden diese vernachlässigt, dann haften die Planer und Installateure bei einer nicht datenschutzkonformen Videoüberwachung. von Planern, Errichtern oder Installateuren kann erwartet werden, dass sie imstande sind eine Videoüberwachung mangelfrei zu planen und zu installieren.

Ein Installateur muss beispielsweise wissen, dass es verboten ist in einer Gaststätte den Gastraum zu überwachen oder dass er sogenannte Speed-Domes nur unter ganz bestimmten Gesichtspunkten und nur zu einer ganz bestimmten Zweckerfüllung installieren darf. Wenn dieser Zweck nicht genau in einer Vorabkontrolle aufgeführt ist, kann der Installateur später wegen Beratungsmangel haftbar gemacht werden. Der Handwerker muss sich vor der Übergabe an den Betreiber überzeugen, dass die Videoüberwachung datenschutzkonform ist.

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