Sicherheitsrisiko durch IP-Kameras
Hohes Sicherheitsrisiko durch IP/Netzwerk-Kameras
Fehlende Verschlüsselung bei alten IP-Kameras
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz schreibt in seiner Broschüre „Videoüberwachung des Gewerbebetriebs“ unter der Rubrik
Speicherung und Datensicherheit
Die Verwendung veralteter netzwerktauglicher Kameras, die dem aktuellen Stand der IT-Sicherheit nicht mehr genügen und keine Sicherheitsupdates mehr erhalten, verstößt ebenfalls gegen die Datenschutz-Grundverordnung (Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 32 DSGVO)
Fehlende Verschlüsselung bei alten IP-Kameras
Ist dies der Todesstoß für die IP- Video-Überwachung?
Alle Video-Kameras, so auch die IP-Kameras sind spätestens nach einem Jahr völlig veraltet. Sicherheitsupdates gibt es dann in aller Regel nicht mehr, weil die Kamera- Hersteller weltweit 3-4x jährlich einen Modellwechsel machen. Die Technik entwickelt sich immer schneller weiter und die Videosysteme werden immer intelligenter. Somit muss die Datenübertragung immer wieder aufwändig verschlüsselt werden und wenn es keine Updates mehr gibt, dann muss die IP-Kamera nach 2-3 Jahren ausgewechselt werden oder aber die Kameras können gehacked werden, siehe: www.insecam.org
In Zukunft müssen die Betreiber von Netzwerk-Videoüberwachung damit rechnen, dass immense Folgekosten auf sie zukommen. Das ist ähnlich wie jetzt bei Windows 7, für das es ab 2020 keine Sicherheits-Updates mehr gibt und die ganze Welt muss jetzt zwangsläufig auf Windows 10 umsteigen, weil die Gefahr gehacked zu werden immer größer wird.
Siehe auch:
Warum Netzwerk-Kameras bei Videoüberwachung oftmals die falsche Wahl sind
https://video-systeme.blogspot.com/2019/02/warum-netzwerk-kameras-bei.html